Präventionskurse nach § 20 SGB V: Steigert euer Wohlbefinden

Ausreichend Schlaf, eine ausgewogene Ernährung und Bewegung im Alltag ‒ in der Theorie wissen wir doch alle, worauf es bei einem gesunden Lebensstil ankommt. In der Praxis kommen einige Komponenten jedoch oft viel zu kurz. Um die Balance wiederherzustellen, bieten wir euch verschiedene Kurse an, die euch dabei unterstützen. Und das Beste? Ihr könnt euch einen Teil der Gebühren von eurer Krankenkasse zurückholen.

Präventionskurse nach § 20 SGB V

Ein Präventionskurs nach § 20 SGB V: Was ist das eigentlich?

Über unser Fitnessstudio könnt ihr Kurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten buchen. Die meisten von ihnen fokussieren eine bestimmte Körperregion oder ein bestimmtes Thema, wie etwa Pilates oder Reha. Darüber hinaus gibt es allerdings auch Kurse, die sich umfassender mit den übergeordneten Themen Ernährung, Stressbewältigung oder Bewegungsgewohnheiten beschäftigen. Diese fallen unter die sogenannten Präventionskurse nach § 20 SGB V.

Lasst euch von dem langen Namen nicht abschrecken, er fasst lediglich die Anforderungen zusammen, die solch ein Kurs erfüllen muss. Generell ist das Ziel, euch Hintergrundwissen für einen gesunden Lebensstil an die Hand zu geben, eure allgemeine körperliche Fitness zu stärken sowie eventuellen Krankheiten vorzubeugen. Auf diese Weise lernt ihr, wie ihr euer Wohlbefinden steigert.

Wie bereits erwähnt, eignet ihr euch nicht nur eine Menge hilfreiches Know-how an, ihr bekommt einen gewissen Prozentsatz der Kosten sogar erstattet. Je nachdem, bei welcher Krankenkasse ihr seid, habt ihr die Möglichkeit, euch mindestens 70 % der Kosten für einen Kurs nach § 20 SGB V erstatten zu lassen. Manchmal bekommt ihr sogar den vollen Betrag zurück.

In nur wenigen Schritten zum Erfolg

Präventionskurse nach § 20 SGB V helfen euch nicht nur bei eurem Lebensstil ‒ sie tun auch euren Geldbeuteln etwas Gutes. So eine Gelegenheit solltet ihr euch nicht entgehen lassen. Die Anmeldung funktioniert ganz unkompliziert direkt über unser Studio.

Hier in der Power Factory könnt ihr euch für solch einen Präventionskurs einschreiben bzw. euch einen Platz buchen. Der Kurs setzt sich aus theoretischen Lektionen zusammen, die ihr online bearbeitet, und den Trainingseinheiten vor Ort. Dadurch habt ihr die optimale Mischung aus Wissen, Anwendung und Bewegung.

Wenn ihr alle Bestandteile des Kurses erfolgreich absolviert habt, erhaltet ihr am Ende der Kurszeit eine Teilnahmebestätigung. Diese reicht ihr dann bei eurer Krankenkasse ein, um einen Teil der Kursgebühren zurückerstattet zu bekommen. Vielleicht ist das für den einen oder anderen ja genau der zusätzliche Ansporn, am Ball zu bleiben. Ganz gleich, was eure Beweggründe sind: Die Kursinhalte unterstützen euch nachhaltig euer ganzes Leben lang.

Eine sinnvolle Ergänzung für jeden Sportler oder jede Sportlerin:  Präventionskurse nach § 20 SGB V

Das Thema Gesundheit betrifft uns alle, ganz gleich, welches Geschlecht und welches Alter wir haben. Daher richten sich die Präventionskurse nach § 20 SGB V an alle, die etwas dafür tun möchten. Sowohl Profis, die ihr Wissen noch weiter ausbauen möchten als auch Personen, die sich zum ersten Mal richtig mit dem Thema Fitness auseinandersetzen: Die Kurse eigenen sich wirklich für jedes Level.

Thematisch geht es einerseits um Aspekte wie Ernährung und den Körper, andererseits werden wichtige Trainingsgrundlagen aufgegriffen, die euch im praktischen Teil weiterhelfen. Dank dieses Rundumschlags lernt ihr die Basics kennen, ohne dass ihr viel Vorwissen mitbringen müsst.

Kombiniert eure Lieblingskurse mit den Präventionskursen

Die Trainingseinheiten könnt ihr ganz einfach hier bei uns in der Powerfactory Berlin über die Kurse abdecken. Das Gute daran: Viele unserer Trainings eignen sich im Rahmen eines Präventionskurses nach § 20 SGB V.

Wähle zum Beispiel einen der folgenden Kurse:

  • Pilates
  • Yoga
  • Schmerzfrei-Kurs
  • Tone
  • Functional Training

Wenn ihr euch nicht sicher seid, welche unserer Trainings für euch infrage kommen, sind wir eure Ansprechpartner. Wir beraten euch auch gern generell zu den Präventionskursen nach § 20 SGB V. Kommt mit euren Fragen einfach auf uns zu. Gemeinsamen schauen wir, welcher Präventionskurs sich für euer Anliegen eignet, und helfen euch bei der Anrechnung bei der Krankenkasse weiter.

Bucht euren Präventionskurs nach § 20 SGB V über die Powerfactory Berlin

Ihr möchtet etwas für euer Wohlbefinden tun, wisst aber nicht genau, wo ihr ansetzen sollt? Dann sind Präventionskurse ein guter erster Schritt. Schnuppert in die Welt der Fitness rein oder vertieft euer bisher gewonnenes Wissen.

Bei uns steht der Fitness-Lifestyle eng in Verbindung mit dem eigenen Wohlbefinden. Daher legen wir neben der Ausbildung unserer Trainer und Trainerinnen auch viel Wert auf eine familiäre Atmosphäre. Wir möchten, dass ihr euch bei uns wohlfühlt ‒ denn nur so macht trainieren Spaß.

Erreicht mit uns langfristig eure Ziele und vereinbart gleich einen Termin! Wir freuen uns auf euch.

FAQ: häufig gestellte Fragen zu den Präventionskursen nach § 20 SGB V

Was sind Präventionskurse nach § 20 SGB V?

Bei dieser Art von Kurs handelt es sich um ein Training, das das Thema Gesundheit ganzheitlich aufgreift. Neben theoretischen Lerneinheiten zur Ernährung und dem Körper umfassen sie auch Trainingseinheiten vor Ort in einem Fitnessstudio. Nicht jeder Kurs gehört automatisch dazu, sie müssen speziell dafür zertifiziert sein.

Was ist das Besondere an Präventionskursen nach § 20 SGB V?

Die Präventionskurse bieten in erster Linie einen Einblick in einen gesunden Lebensstil. Darüber hinaus sind sie allerdings auch bei den Krankenkassen anerkannt. Aus diesem Grund haben die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Kurse nach einem erfolgreichen Abschluss die Möglichkeit, sich einen Teil der Gebühren erstatten zu lassen.

Wie kann ich mir die Kosten für die Präventionskurse nach § 20 SGB V erstatten lassen?

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Kurses erhält jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin eine Teilnahmebestätigung. Diese kann im nächsten Schnitt bei der Krankenkasse eingereicht werden. Je nach Krankenkasse betragen die Erstattungen zwischen 70 und 100 % der Kosten.